Gemäß § 38 Abs 1 Pyrotechnikgesetz 2010 wird der Bürgermeister KEINE Ausnahmegenehmigung für die Verwendung von pyrotechnischer Gegenstände (Feuerwerke, Böller usw. der Kategorie F2) im Ortsgebiet verordnen.
Somit bleibt es im Ortsgebiet verboten.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen ein gesundes Jahr 2025!
Feuerwerke zu Silvester
FEUERWERKE ZU SILVESTER
Veröffentlicht am: 20.12.2024