Besamungszuschuss
Der Besamungszuschuss beträgt € 17,00 pro Erstbesamung bei künstlicher Besamung. Vorlage: Besamungsschein vom Tierarzt oder Besamungsliste.
Der Besamungszuschuss bei Mutter-Kuh Haltung und bei Natursprung durch eigenen Zuchtstier beträgt € 8,50.
Vorlage von AMA-Liste oder LKV (Fruchtbarkeitskontrolle über Milch).
Abgabe bis 31.01. des Jahres
Fahrtechnikkurs
Bei der Vorlage der Urkunde und des Einzahlungsbeleges des Fahrtechnikkurses wird ein Betrag von € 100,00 an die Führerscheinneulinge überwiesen.
Solaranlagen
Förderbeitrag in der Höhe von € 50,00/m². Es werden bis zu 10 m² (Höchstbetrag € 500,00) gefördert.
Photovoltaikanlagen
Förderbetrag in der Höhe von € 50,00/kWp. Es werden bis zu 5 kWp (Höchstbetrag € 250,00) gefördert.
Zuschuss bei Heizungstausch
Einmaliger Zuschuss für die Sanierung oder Austausch einer bestehenden Heizungsanlage in der Höhe von € 300,00 für die Errichtung von Biomasseheizungsanlagen (Pellets-, Hackschnitzel- und Holzheizung) und Wärmepumpen.
Notstromaggregate für Haushalte
Förderung für die Anschaffung eines Notstromaggregats zur elektrischen Versorgung des Wohnhauses bei Stromausfällen in Katastrophenfällen. Die Förderhöhe beträgt 30 % der Bruttoanschaffungskosten (Höchstbetrag € 200,00).
Vorlage der Rechnung des Notstromaggregats und des Hausanschlusses
Färbelungszuschuss
Im Zuge einer Wohnhaussanierung gibt es einen Färbelungszuschuss in der Höhe von € 1,45/m² für ein Wohnhaus, welches mind. 20 Jahre alt ist.